Freitag, 19. März 2010

Novelllierung AWbG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ist novelliert worden.
Auf der Grundlage der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 wurde aus Brüssel unter der Leitlinie »Wettbewerbsverzerrung« Kritik geübt. Ein EU-Gerichtsverfahren drohte.
In einer bemerkenswerten Initiative aller im Landtag vertretenen Parteien wurde der Fortbestand des AWbG auf der bisherigen Grundlage gesichert.
Gemeinsam mit Gewerkschaften, Arbeitgebern, kommunalen Spitzenverbänden und den Landesorganisationen der Weiterbildung ist die Novellierung des Gesetzes erarbeitet und nach Abstimmung mit der EU-Kommission im Landtag einstimmig verabschiedet worden.

Seit dem 28.12.09 gilt: - Das neue Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz hat ein Anerkennungsverfahren (§ 10) eingeführt. Dieses sieht vor, dass die Einrichtung seit mindestens zwei Jahren besteht, organisiertes Lernen plant und durchführt und ein Qualitätszertifikat nachweist, welches vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW anerkannt ist. Diese Kriterien gelten für das DGB-Bildungswerk NRW e.V., so dass wir das AWbG weiterhin in Anspruch nehmen können.
- Das nun gültige AWbG erlaubt Bildungsorte in NRW und max. 500 km entfernt von der Grenze des Landes NRW. Wie bisher sind auch Seminare an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen, europaweit zulässig.
- Erfreulicherweise ändert sich am Antragsverfahren für den einzelnen/die einzelne Arbeitnehmer/in nichts.